Unsere AGB´s und unsere Hausordnung

Hausordnung
des
1. fränk.-bayer. Schäferwagenhotels
in 97633 Sulzfeld/Leinach

 
Wenn Sie bei uns buchen bzw. übernachten, akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen und unsere Hausordnung:

- Mit der von uns (1. fränkisches - bayerisches Schäferwagenhotel mit Baumbetten und Baumhäusern)
  versendeten Buchungsbestätigung, tritt ein Mietvertrag mit Ihnen in Kraft.
- Hunde bzw. Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, müssen aber im Vorfeld mit uns abgeklärt sein.
  Bitte bringen Sie, wenn Sie in unseren Baumbetten übernachten, eine Schlafbox für Ihren Hund mit.
  HINWEIS FÜR ALLE HUNDEBESITZER:
  Es ist nicht erlaubt, Hunde bzw. Haustiere mit in die Betten zu nehmen.
  Sollten aber trotzdem Verunreinigungen durch Tierhaare in den Betten sein, stellen wir Ihnen die
  zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung !
- Anreise ab 13:00 Uhr
- Abreise bis 10:30 Uhr
- Die Abrechnung bzw. die Gutscheinübergabe erfolgt am Abreisetag zwischen
  09:30 Uhr und 10:00 Uhr im Büro. Herr Fahl oder ein/e Mitarbeiter /-in wird zu
  dieser Zeit vor Ort sein.
- Sie sind berechtig Ihre Buchung auf andere Personen zu übertragen.
- Bei Umbuchungen oder Rücktritt gelten folgende Bestimmungen:
   bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
   bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
   bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
   bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
   Danach: 80 % des Reisepreises
   Bei Nichterscheinen und Stornierung am Reisebeginn 100 %
- Die Nutzung unseres Swimmingpools erfolgt auf eigene Gefahr. (Eltern haften für Ihre Kinder)
- Sie verpflichten sich, unsere Einrichtungen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige
  Zerstörungen haftet der Mieter im vollem Umfang. Schäden müssen unverzüglich an den Vermieter
  gemeldet werden.
- Alkoholische und sonstige Getränke sind in der Sauna verboten.
- Der Umgang mit offenen Feuer in den Wagen, Baumbetten oder Baumhaus ist verboten.
- Das Rauchen in den Wagen, Baumbetten oder Baumhäusern ist verboten.
  Auf unserer Grill-Lounge und den Terrassen ist das Rauchen gestattet.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere anderen Gäste.
- Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
  (in Zimmerlautstärke kann natürlich auch danach noch unsere Grill-Lounge, Feuerstellen und Sauna genutzt
   werden)
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag vom
1. fränk.-bayer. Schäferwagenhotel in 97633 Sulzfeld/Leinach
 

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Fassung Bestandteil des mit 1. fränk.-bayer. Schäferwagenhotel in
97633 Sulzfeld/Leinach (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit
nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
1.1 Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträgen über die mietweise  
     Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten
     Leistungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per Email erfolgen kann, bietet der
     Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den
     Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
     bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsabschluss durch eine Vermittlungsstelle  
     (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebotes an, so liegt in der Buchungsbestätigung
     ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem
     Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungs-
     betrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann
     ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem
     Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.
1.6 Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
     haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
     dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten
     vorliegt.

2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten
2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebes
     Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für
     die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde
     seitens des Beherbergungsbetriebes nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht
     seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die gebuchte Unterkunft wird vom
     Leistungsträger am kompletten Anreisetag freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über 
     eine Nichtanreise zu informieren.
2.2 Leistungspflichten des Gastes
     Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten
     Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und
     Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
2.3 Preise und Preisanpassung
     Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die
     vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
     Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.
     Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
     um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb
     berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate
     liegen.
2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
     Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die
     Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder
     Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast
     und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine
     Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen
     Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel,
     Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu
     verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet
     unterbleibt. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb.
     Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet
     für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters. Verhalten des Tierbesitzers
     auf der Hotelanlage siehe Hausordnung!

3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung
     Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-,
     Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Kühlschrank) am Tage der Abreise unmittelbar an den
     Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb 
     berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 % bis 30 % der Buchungssumme zu verlangen. Er ist
     zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer
     Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Rechnungen des
     Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug,
     wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast
     Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auch diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.
     Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtig, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe
     von 5 % über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von
     8 % über dem Basiszins geltend zu machen.
     Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
     Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro
     erheben.
3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel
     In dem Beherbergungsbetrieb erfolgt die Zahlung nur per Überweisung oder in Bar. Eine Zahlung durch
     Kreditkarte, Schecks und EC-Karte kann nicht durchgeführt werden.
3.3 Aufrechnung
     Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer
     Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.
3.4 Sicherheiten
     Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der 
     Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner
     Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem
     Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zu Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner
    Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.

4. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
4.1 Rücktritt des Gastes
     Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem
     Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von
     Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.
     Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die
     Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich
     bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine
     anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur
     anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der
     Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden,
     hat der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.
     Bei Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen
     folgende, vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:
     Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
     Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
     Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
     Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:  60 % des Reisepreises
     Danach: 80 % des Reisepreises
     Bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises
     Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten,
     wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es
     bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat 
     oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen
     vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beiträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der
     geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des
     Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
4.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebes
     Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb
     der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach
     den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht 
     endgültig bestätigt. Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine
     vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
     Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw.
     diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):
      - die Nichterbringung einer fälligen Leistung
      - die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht
        zu vertretenden Umstände
      - eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,
      - die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des
        Gastes oder des Zwecks oder
      - wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
        Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
        Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht
        aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt.
      Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich, spätestens 14
      Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.
      In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder
      sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm
      entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendung bleibt im Falle der berechtigten
      Vertragsbeendigung unberührt. 

5. Vorzeitige Vertragsbeendigung
      Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.
      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf
      die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines
      gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in  
      Anspruch genommenen Leistungen bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen
      zu unternehmen. Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.

6. Haftung
6.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
     Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen 
     aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
     Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb
     die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
     fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
     oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Unberührt
     bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel
     übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen
     Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des
     Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für
     Abhilfe zu sorgen.
     Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
     Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf
     die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
6.2 Haftung für eingebrachte Sachen
     Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen,
     also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,-- €, sowie für Geld, Wertpapiere und
     Kostbarkeiten bis zu 800,-- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der
     Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§
     703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten vorstehende Ziff. 6.1 Abs. 2
     bis 4 entsprechend.
6.3 Parkplatzschäden
     Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des
     Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine
     Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht.
     Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder
     rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober
     Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 6.1 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend.
6.4 Post und Warensendungen
     Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der
     Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
     Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

7. Verjährung
7.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetriebs, gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgenommen
     Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung - verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten
     Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.
7.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von
     den Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder
     ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den
     Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der
     Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
     Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Datenschutz
8.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der
     Buchung des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
     Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und
     verarbeitet.
8.2 Der Gast hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner
     gespeicherten Daten.
8.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der
     Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der
     Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zu Zahlungsabwicklung
     diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.
8.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für
     Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von
     Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit
     formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.

9. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den
     Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
     Kunden sind unwirksam.
9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen
     allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht
     Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
9.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage
     richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen,
     die nach Ausschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
     haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
     In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder
     nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
     Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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